Corporate Compliance
Weltweites Engagement für Compliance und Anti-Korruption
Bayer duldet keine Gesetzesverstöße. Ein umfassendes Compliance-System verpflichtet alle Mitarbeiter des Konzerns zu gesetzmäßigem und verantwortungsvollem Handeln. Das Unternehmen nimmt das Thema Compliance sehr ernst. Das zeigt neben zahlreichen Aktivitäten auf diesem Gebiet auch die weltweite Antikorruptionskampagne 2007.
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| Dr. Roland Hartwig, Leiter des Konzernbereichs Law & Patents, Insurance und Group Compliance Officer bei der Bayer AG „Unsere Verpflichtung zu regelkonformem Verhalten gilt für den gesamten Konzern, in allen Ländern, für jeden Mitarbeiter.“ |
Klare Verhaltensgrundsätze
2004 hat der Bayer-Konzern ein umfassendes Compliance-Programm – das „Programm für gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln“ – veröffentlicht. Dessen Grundsätze schließen neben einem klaren Verbot von wettbewerbswidrigem Verhalten und Korruption auch die Einhaltung von Anti-Diskriminierungsvorschriften, den Schutz geistigen Eigentums, Regelungen zur Produkt- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz ein. „Unsere Verpflichtung zu regelkonformem Verhalten gilt für den gesamten Konzern, in allen Ländern sowie für jeden Mitarbeiter. Mögliche Auswirkungen auf das lokale Geschäft nehmen wir in Kauf“, betont Hartwig.
Effektive Compliance-Struktur
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„Als Ergebnis der vergangenen Prüfung durch die Konzernrevision haben wir 2007 u. a. ein Group Compliance Committee eingerichtet, um die konzernweite Steuerung unseres Compliance-Systems zu erleichtern“, führt Hartwig aus. Er selbst ist Leiter dieses Committees und berichtet direkt an den Finanzvorstand des Unternehmens.
Konzernweite Kampagne
„Ein Geschäft auf der Basis von Bestechung kommt für uns nicht in Betracht. Denn kein Umsatzzuwachs kann illegales und unethisches Geschäftsgebaren rechtfertigen“ – mit dieser Botschaft startete der Vorstandsvorsitzende der Bayer AG, Werner Wenning, im August 2007 eine konzernweite Kommunikationskampagne zum Thema Compliance. Mit eigens entwickeltem Schulungsmaterial auf Deutsch, Englisch und Spanisch wurden die Führungskräfte weltweit aufgefordert, ihre Mitarbeiter für regelkonformes Verhalten zu sensibilisieren. Seit Beginn der Kampagne konnten so bereits fast 70.000 Mitarbeiter zu Compliance-Fragen, insbesondere im Bereich der Anti-Korruption, geschult werden.
Differenzierte Schulungsmaßnahmen
Darüber hinaus finden in allen Teilkonzernen und Servicegesellschaften weitere Compliance Trainings statt, die neben konzernweiten Fragestellungen regionale und branchenspezifische Aspekte thematisieren. „Bei der Ausrichtung unserer Schulungsmaßnahmen gehen wir nach einem Risikokonzept vor, das sich u. a. am Korruptionsindex von Transparency International orientiert, und binden die lokalen Compliance Officer eng in die Planung ein“, erläutert Hartwig. Ab 2008 plant Bayer zudem mit Unterstützung eines externen Anbieters, das Trainingsangebot um weitere e-Learning-Maßnahmen zu ergänzen.
Lokale Compliance-Hotlines
Bayer hat 2007 zudem begonnen, sein System der lokalen Compliance Hotlines weiter auszubauen. Dadurch kann heute eine große Anzahl der Bayer-Mitarbeiter anonym eine unabhängige Stelle in ihrer Landessprache über Verstöße informieren und Beratung einholen. Die Kontaktdaten der lokalen Compliance-Beauftragten werden künftig außerdem allen Mitarbeitern über das Intranet zugänglich gemacht. Dass die Hotlines nicht nur für den Hinweis auf Verstöße, sondern auch zur Information und Beratung in Anspruch genommen werden, zeigt, dass die Mitarbeiter bei Bayer zunehmend für Compliance-Fragen sensibilisiert sind.
Verstöße werden nicht geduldet
Die Botschaft des Compliance-Programms von Bayer ist eindeutig: null Toleranz bei Verstößen. Sollte es trotz der vorbeugenden Maßnahmen zu Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien kommen, stehen vielfältige Meldewege zur Verfügung. Die Sanktionen des Konzerns reichen je nach Schwere des Verstoßes von der Abmahnung bis hin zur sofortigen Kündigung. Nachgewiesene Compliance-Verstöße finden Eingang in die Leistungsbewertung der leitenden Mitarbeiter. Hartwig betont: „Führungskräfte, die nicht auf ausreichende Präventionsmaßnahmen verweisen können, werden ebenfalls sanktioniert.“ Und unter keinen Umständen dürfen Leistungsziele vereinbart werden, die dem Compliance-Programm widersprechen.
Dennoch kam es im vergangenen Jahr zu Regelverstößen durch einzelne Bayer-Mitarbeiter und Geschäftspartner. Im Fall des Verfahrens gegen einen früheren Dienstleister von Bayer und einzelne Bayer-Mitarbeiter, gegen die die Staatsanwaltschaft Köln wegen Bestechung ermittelt, hat Bayer bereits alle vertraglichen Beziehungen zu diesem Unternehmen aufgelöst und schließt die Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen bis auf Weiteres aus. Von einigen Bayer-Mitarbeitern hat sich der Konzern bereits getrennt. „Je nach Ergebnis der Ermittlungen behalten wir uns weitere Maßnahmen vor“, betont Hartwig. In einem Verfahren wegen Preisabsprachen, das die EU-Kommission 2007 gegen fünf Kautschukhersteller – darunter Bayer– eingeleitet hatte, unterstützte das Unternehmen die Ermittlungen und blieb als Kronzeuge straffrei.
Dennoch kam es im vergangenen Jahr zu Regelverstößen durch einzelne Bayer-Mitarbeiter und Geschäftspartner. Im Fall des Verfahrens gegen einen früheren Dienstleister von Bayer und einzelne Bayer-Mitarbeiter, gegen die die Staatsanwaltschaft Köln wegen Bestechung ermittelt, hat Bayer bereits alle vertraglichen Beziehungen zu diesem Unternehmen aufgelöst und schließt die Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen bis auf Weiteres aus. Von einigen Bayer-Mitarbeitern hat sich der Konzern bereits getrennt. „Je nach Ergebnis der Ermittlungen behalten wir uns weitere Maßnahmen vor“, betont Hartwig. In einem Verfahren wegen Preisabsprachen, das die EU-Kommission 2007 gegen fünf Kautschukhersteller – darunter Bayer– eingeleitet hatte, unterstützte das Unternehmen die Ermittlungen und blieb als Kronzeuge straffrei.
Im Einklang mit dem Kodex
Dass Bayer seine Compliance-Verantwortung ernst nimmt, zeigt der Konzern auch durch die vollständige und konsequente Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Erfüllung des Kodex – insbesondere auch die durch die Kodex-Änderung vom 14. Juni 2007 neu aufgenommenen Bestimmungen – stellte 2007 einen wichtigen Aspekt der Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat dar. Als Ergebnis konnte das Unternehmen im Dezember 2007 erneut die Erklärung abgeben, dem Kodex in vollem Umfang zu entsprechen.
Auch in Zukunft stark für Compliance
Damit Compliance im Bayer-Konzern in Zukunft noch differenzierter vermittelt werden kann, wird das Compliance-Programm gegenwärtig überarbeitet. Teil der Neufassung wird beispielsweise eine aktualisierte und detaillierte Aufgabenbeschreibung für die Compliance Officer sein. Compliance bleibt für Bayer auch in Zukunft ein wichtiges Thema.
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| Prof. Dr. habil. Josef Wieland, HTWG – Konstanz Institut für WerteManagement |
Ein erfolgreiches Compliance-Management muss verschiedene Elemente vereinen: Es braucht klare Richtlinien in Form kodifizierter Verhaltensgrundsätze, die für alle gelten. Diese müssen durch effektive Mechanismen kommuniziert und verankert werden, etwa durch entsprechende Zielvereinbarungen, Kommunikations- und Trainingsmaßnahmen und die Integration in das Risikomanagement des Unternehmens. Entscheidend ist hier natürlich die Botschaft der Unternehmensführung: Sie muss klar, konsequent und kompromisslos sein.
Bayer hat in den vergangenen Jahren ein umfassendes Compliance-System entwickelt. Nun ist es wichtig, dieses System regelmäßig intern und extern zu überwachen und es auch über die Zeit und entstehende Routinen hinweg als lebendigen Prozess zu gestalten, der von einer starken Unternehmens- und Führungskultur getragen wird. Denn das ist die wahre Kunst der Compliance.

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